Medizinrecht

Im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit berate ich seit 2006 in verschiedenen Gebieten des Medizinrechts:

  • Zulassungsverfahren
  • gesellschaftsrechtliche Fragen bei Praxisgründung oder Praxiskauf
  • Fragen der zivilrechtlichen Haftung im Rahmen des Behandlungsvertrags
  • Berufsrechtliche Verfahren

Diesen Schwerpunkt habe ich durch meine Fachanwaltschaft im Medizinrecht und meinen Master of Laws im Medizinrecht unterstrichen, den ich durch ein nebenberufliches Studium an der Dresden International University erwarb.

Ein Schwerpunkt liegt hier beim Arztstrafrecht, bei dem ich auch die Vorwürfe von Ordnungswidrigkeiten und berufsrechtliche Vorwürfe vor den Ärztekammern und Berufsgerichten vertrete. Diese Vorwürfe benötigen von dem Bekanntwerden des Vorwurfs bis hin zu den möglichen gerichtlichen Verfahren Spezialwissen und Fingerspitzengefühl des Verteidigers. Es drohen Schadensersatzverfahren, Strafverfahren mit ausgeurteilten Freiheitsstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes, bei Ärzten und Zahnärzten zudem berufsrechtliche Sanktionsverfahren, Disziplinarverfahren, die Zulassungsentziehung und der Approbationswiderruf. In diesen Verfahren ist es deswegen unerlässlich neben der Kenntnis der medizinrechtlichen und strafrechtlichen Vorschriften immer auch die berufsrechtlichen Besonderheiten im Blick zu haben. Auch sollten die praktischen Besonderheiten der Verfolgungspraxis der Staatsanwaltschaften und Gerichte bei Vermögensstraftaten im System der gesetzlichen Krankenversicherung zuvor bekannt sein.

Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Neben den Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs von ambulanten Pflegediensten und Vertragsärzten ist in den letzten Jahren auch immer öfter der Vorwurf eines Abrechnungsbetrugs in der Chefarztabrechnung im Rahmen der Privatliquidation aufgekommen, aber auch der Vorwurf der Bestehung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen.

Gleichzeitig kommt es bei steigenden Anforderungen im Rahmen des Behandlungsvertrags in einem Spannungsfeld zum Wirtschaftlichkeitsgebot zu vermehrten Vorwürfen von Körperverletzungsdelikten oder gar fahrlässigen Tötungen.