Aufgrund der doppelten Fachanwaltschaft sowohl im Strafrecht als auch im Medizinrecht vertrete ich häufig Ärzte, Pflegekräfte und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen.
Den Schwerpunkt liegt hier beim Arztstrafrecht, bei dem ich auch die Vorwürfe von Ordnungswidrigkeiten und berufsrechtliche Vorwürfe vor den Ärztekammern und Berufsgerichten vertrete. Diese Vorwürfe benötigen von dem Bekanntwerden des Vorwurfs bis hin zu den möglichen gerichtlichen Verfahren Spezialwissen und Fingerspitzengefühl des Verteidigers. Es drohen Schadensersatzverfahren, Strafverfahren mit ausgeurteilten Freiheitsstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes, bei Ärzten und Zahnärzten zudem berufsrechtliche Sanktionsverfahren, Disziplinarverfahren, die Zulassungsentziehung und der Approbationswiderruf. In diesen Verfahren ist es deswegen unerlässlich neben der Kenntnis der medizinrechtlichen und strafrechtlichen Vorschriften immer auch die berufsrechtlichen Besonderheiten im Blick zu haben. Auch sollten die praktischen Besonderheiten der Verfolgungspraxis der Staatsanwaltschaften und Gerichte bei Vermögensstraftaten im System der gesetzlichen Krankenversicherung zuvor bekannt sein.
Der Businesstalk hat mich eingeladen meine Arbeit vorzustellen.
In dieser Ausgabe der Businesstalk Experts durfte ich als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Strafrecht rechtliche Aspekte von High-Tech-Medizin und der Behandlung von Tumorerkrankungen erläutern. Neben mir hat Claudia Bechstein Prof. Dr. med. Simone Marnitz, die Leiterin der Privatpraxis für Radioonkologie im Voßpalais und Dr. med. Gabriel Haras, President Cancer Therapy Imaging bei Siemens Healthineers, eingeladen, um über dieses spannende Thema zu sprechen.
Neben den Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs von ambulanten Pflegediensten und Vertragsärzten ist in den letzten Jahren auch immer öfter der Vorwurf eines Abrechnungsbetrugs in der Chefarztabrechnung im Rahmen der Privatliquidation aufgekommen, aber auch der Vorwurf der Bestehung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen.
Gleichzeitig kommt es bei steigenden Anforderungen im Rahmen des Behandlungsvertrags in einem Spannungsfeld zum Wirtschaftlichkeitsgebot zu vermehrten Vorwürfen von Körperverletzungsdelikten oder gar fahrlässigen Tötungen.
Einzelfragen können dabei beispielsweise sein:
- die strafrechtliche Verantwortung in der präklinischen Notfallmedizin
- die strafrechtliche Verantwortung des Zahnarztes
- die Strafbarkeit nach dem Anti-Doping-Gesetz
- die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Amtsträgern für Arzneimittelrisiken
- die Haftung des Arztes im Praktischen Jahr
Neben Einzelpersonen spielt in meinem Berufsalltag auch die Vertretung von Organisationen eine Rolle. Straf- und Bußgeldverfahren, die Unternehmen im Gesundheitswesen treffen, können wirtschaftlich ruinös sein und sobald eine breite Öffentlichkeit sie diskutiert, auch einen nur schwer reparablen Imageverlust darstellen. Unternehmen in der Pflegebranche müssen mit der Kündigung des Versorgungsvertrages rechnen.