Seit 2006 bin ich in Mainz als Anwältin niedergelassen. Die Beratung von Mandanten, das Helfen in Problemsituationen und die Unterstützung des Mandanten zeichnen meine anwaltliche Tätigkeit aus. Nicht nur das Ausfechten von Streitigkeiten vor Gericht, sondern auch das Zuhören und Vermitteln der Positionen prägen mein anwaltliches Wirken. Im Rahmen der Tätigkeit als Rechtsanwältin, habe ich als Dozentin im Gesundheitsbereich unterrichtet. Rechtliche Themen anschaulich zu präsentieren bereitet mir große Freude.
Ausbildung
Schon während meines Studiums habe ich Vorlesungen und Seminare am Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und der Bioethik (IMBG) besucht, das gemeinsam von den Universitäten Mannheim und Heidelberg betrieben wird. Meine Verwaltungsstation im Referendariat habe ich an der Universitätsklinik Mainz absolviert.
Diesen medizinrechtlichen Schwerpunkt habe ich in einem nebenberuflichen Studium an der Dresden International University vertieft, das ich mit dem LL.M. abgeschlossen habe. Neben den verschiedenen berufsrechtlichen relevanten Fragestellungen wurde ich im Studium darauf vorbereitet eine gemeinsame Sprache mit Entscheidungsträgern aus dem Gesundheitswesen zu finden, da während der zwei Jahre Mediziner und Juristen gemeinsam unterrichtet wurden und auch unter den Dozenten Juristen, Mediziner und Ökonomen waren.
Interdisziplinärer Austausch
Gerne arbeite ich darüber hinaus an strategischen Projekten. Nach meinem erfolgreich abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Studium und vor meinem Referendariat habe ich dazu beigetragen eine gemeinnützige Stiftung zu gründen. In einem interdisziplinären Team aus Gerontologen, Medizinern, Therapeuten, und Pflegekräften habe ich mein juristisches Fachwissen eingebracht. Ich habe zu verschiedenen Gesetzgebungsprozessen beraten, Gutachten erstellt, bei Stellungnahmen unterstützt und wurde als rechtliche Expertin für ein interdisziplinäres Präventionsprogramm, das aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags durch die Bundesrepublik Deutschland gefördert wird, berufen.
Beispiele für Vorträge/Workshops
11/2019 | Die Beratung von Betreuern und Bevollmächtigten aus Sicht eines Anwalts (für Medizinrecht) Estate Planner Tage |
09/2018 | Organisation und Organisationsverschulden Universitätsklinikum Frankfurt |
10/2017 | Praxisbeispiel aus dem Recht Albertienenakademie Hamburg |
06/2015 | Ärztliche Schweigepflicht Ringvorlesung der Universität Halle |
03/2015 | Haftungsfragen im Rahmen der Behandlung Wissenschaftliche Frühjahrstagung der DGS / Günzburg |
02/2015 | Rechtliches zu Zwangsmaßnahmen Alexianer – St. Joseph-Krankenhaus Berlin Weißensee |
10/2006 | Begriff der Schuld aus juristischer und philosophischer Sicht Arbeitskreis Leben Tübingen/Reutlingen |
Beispiele Publikationen
2017 | Das Nationale Suizidpräventionsprogramm Mitherausgeber und Autor Mabuse Verlag |
2015 | Memorandum der Arbeitsgruppe „Alte Menschen“ gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
2014 | Suizidgefährdung und Suizidprävention bei älteren Menschen Herausgeber- und Autorenvertrag Springerverlag Heidelberg, 2014 |
Haltung
Der Mandant steht für mich im Mittelpunkt. Gute Beratung stelle ich durch eine überdurchschnittliche Zahl an Weiterbildungen und fachlichen Austausch sicher. Mich zeichnen meine zielorientierte Arbeitsweise, sowie Kreativität und strategisches Denken aus. Dabei arbeite ich gerne im Team, wobei mich der interdisziplinäre Austausch besonders interessiert.